LiPo-Akku der Marke BRAINERGY von YUKI MODEL
Durch eine hohe konstante Entladerate von bis zu 45C, den kaum messbaren Zellendrift und ihren besonders niedrigen Innenwiderstand ist diese wiederaufladbare Lithium-Polymer-Batterie (LiPo-Akku) insbesondere für bürstenlose Motor-Regler-Kombinationen (Brushless) geeignet, die mit hohen Strömen betrieben werden.
CLP-Piktogramme
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
Die nachfolgenden Hinweise zum sicheren Umgang mit LiPo-Akkus sind unbedingt zu beachten!
Allgemeines
Wiederaufladbare Lithium-Batterien (LiPo, LiHV, LiFe, Li-Ion) können bei falschem Umgang Feuer fangen und somit Brände auslösen oder körperliche Schäden verursachen. Sie sind deshalb mit besonderer Sorgfalt zu behandeln, stets unter Aufsicht zu verwenden und gehören nicht in Kinderhände. Nicht ins Feuer werfen!
Auslieferungszustand
Werkseitig sind Anschlusskabel und Steckkontakte speziell auf die jeweilige Lithium-Batterie abgestimmt und dürfen nicht verändert werden. Die Lithium-Batterie darf keinen mechanischen Einwirkungen ausgesetzt oder gar geöffnet werden und ist unbedingt vor übermäßiger Hitze sowie direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
Lagerung
Ein kühler trockener Lagerort ist für die Aufbewahrung von Lithium-Batterien gut geeignet. Bei der Lagerung ist ein Mindestabstand von 3 m zu brennbaren Materialien einzuhalten. Keinesfalls darf die Lithium-Batterie auf oder in brennbaren Materialien gelagert werden. Für die kurzfristige, dauerhaft beaufsichtigte Lagerung sind im Fachhandel erhältliche Brandschutztaschen zu verwenden. Diese sind für die mittel- und langfristige und insbesondere für die unbeaufsichtigte Lagerung und Transport nicht geeignet. Hierfür ist zwingend eine feuerfeste Sicherheitskassette erforderlich, beispielsweise vom Hersteller Sentry®Safe (www.sentrysafe.com). Eine längerfristige Lagerung von Lithium-Batterien wird bei Einhaltung von etwa zwei Drittel der Nennkapazität (im Nennspannungsbereich) empfohlen. Mindestens alle vier Wochen sind Lithium-Batterien zu entladen, laden und wieder auf die Lagerspannung zu entladen.
Ladevorgang & Pflege
Wiederaufladbare Lithium-Batterien dürfen ausschließlich auf einer feuerfesten Unterlage mit einem hierfür geeigneten Balancer-Ladegerät im dafür vorgesehenen Modus geladen, entladen und gepflegt werden. Hierzu ist unbedingt die Bedienungsanleitung des Ladegerätes zu beachten. Beim Anschluss der Balancer- und Ladekabel ist stets auf die korrekte Polung zu achten. Grundsätzlich haben alle Prozesse am Ladegerät mit angeschlossenem Balancer-Kabel zu erfolgen. Lithium-Ionen-Polymer-Akkus (LiPo) dürfen niemals über 4,2 V/Zelle (bei LiHV 4,35 V/Zelle) geladen oder unter 3,3 V/Zelle entladen werden. Die maximale Laderate beträgt 2C (Beispiel: Kapazität 1 Ah x Ladestrom 2 A = 2C). Es wird generell empfohlen, beim Umgang mit Lithium-Batterien vorsichtshalber einen geeigneten Feuerlöscher bereit zu halten. Aufgeblähte Lithium-Batterien oder solche mit erkennbaren Schäden dürfen nicht mehr verwendet werden.
Löschmittel
Im Falle eines Brandes ist dieser per Wassersprühstrahl, Kohlendioxid sowie Löschpulver- und Schaum zu bekämpfen. Der Wasservollstrahl ist zum Löschen nicht geeignet. Besonders empfohlen wird der Einsatz eines Feuerlöschers mit AVD-Löschmittel (Aqueous Vermiculite Dispersion = verflüssigtes Vermiculit).
Gesundheitsgefahren
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Bei Zerstörung der Lithium-Batterie können Flüssigkeiten (Elektrolyte) austreten. Diese sind entzündlich, Kontakt mit den Augen oder der Haut führt zu Reizungen. Dämpfe können die Augen, Atmungsorgane und Haut reizen. Feuer oder starke Hitze können ein heftiges Zerplatzen der Verpackung verursachen. Erhitzen oder Brand können giftige Gase freisetzen. Beim Verbrennen entsteht reizender Rauch. Im Notfall ist die Notrufnummer +49 (0) 30 19240 rund um die Uhr erreichbar.
Umweltgefahren
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. Verschüttetes Material ist aufzukehren oder aufzusaugen und in einem geeigneten Behälter zur Entsorgung zu geben. Hierfür eignen sich gegebenenfalls Universalbindemittel. Brandrückstände müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Gewährleistung
Sollte eine Lithium-Batterie ab Werk einen Defekt aufweisen, der nachweislich auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, wird der Artikel im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche ausgetauscht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind der gebrauchsbedingte Verschleiß, bereits beim Kauf bekannte Mängel sowie Eigenverschulden (beispielsweise unsachgemäße Verwendung oder falsche Lagerung). Aus Nichtbeachtung dieser Hinweise und durch grobe Fahrlässigkeit entstandene Sach- und Personenschäden übernehmen der Hersteller und der Importeur keine Haftung.